Bezeichnung für das Denaturieren des Alkohols, wodurch er für den menschlichen Genuß (als Trinkalkohol) unbrauchbar gemacht wird und somit die für unvergällten Alkohol geltende Steuer nicht entrichtet werden muß.
Die Wahl des Vergällungsmittels ist dabei vom Einsatzzweck des Alkohols abhängig. Nach Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 darf die homogene Mischung nicht mehr in wirtschaftlich sinnvoller Weise trennbar sein. Gebräuchlich ist MEK (Methylethylketon, 2-Butanon), ferner Petrolether, Cyclohexan, Toluol und (für Kosmetika und Lacke) auch Phthalsäurediethylester. Brennspiritus ist vollständig vergällt mit MEK und Bitrex (Denatonium Benzoat), der bislang bekannten bittersten Chemikalie.
Auch Agrar-Alkohol, der zur Essigherstellung bestimmt ist, wird sofort bei Anlieferung mit Essigsäure vergällt.