Der Bundesrat hat am 13.10.08 den neuen Bußgeldkatalog gebilligt. Wenn der Bundestag der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zustimmt, treten zum 01.01.2009 folgende Bußgelder in Kraft:
- Drogen und Alkohol am Steuer: 1. Verstoß 500 €, 2. Verstoß 1000 €, 3. Verstoß 1500 €
- Verstoß gegen die NULL-Promille-Regelung für Fahranfänger: 250 €
Letztes Update dieser Seite: 12.11.2010 - IMPRESSUM - FAQ