Als Stammwürze wird bei der Bierherstellung das Filtrat des "gemaischten" Darrmalzes bezeichnet. Durch Erhitzen zusammen mit Hopfen entsteht daraus die gehopfte Würze als eigentliches Ausgangsmaterial für die alkoholische Gärung mit Hefen.
Der Stammwürzegehalt wird gemäß der Balling-Formel S=[100 * (Extraktgehalt + 2,0665 * Alkoholgehalt)] / 100 + 1,0665 * Alkoholgehalt] berechnet und in Grad Plato [g Stammwürze/100g Bier]angegeben. Auf dieser Grundlage erfolgt die Besteuerung nach dem BierStG 1993.
