Hier finden Sie Informationen zur nationalen Alkoholgesetzgebung sowie zur Alkoholpolitik der einzelnen EU-Staaten sowie der Schweiz.
Pro Kopf Verbrauch 10,6 l reiner Alkohol pro Jahr. Alkohol-Spezialität: Genever.
Die Grenzwerte für Alkohol im Strassenverkehr wurden in Belgien mit dem Verkehrsgesetz vom März 2006 neu geregelt und auf 0,5 mg/g im Blut bzw. 0,22 mg/l in der Atemluft festgesetzt.
Bei Überschreitung gelten folgende gestaffelte Sanktionen:
Pro Kopf Verbrauch 5,9 l reiner Alkohol pro Jahr. Alkohol-Spezialität: Wein.
Die Grenzwerte für Alkohol im Strassenverkehr wurden in Bulgarien auf 0,5 mg/g im Blut bzw. 0,25 mg/l in der Atemluft festgesezt. Als Sanktionen drohen:
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