Alkoholprofile EU
 
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Hier finden Sie Informationen zur nationalen Alkoholgesetzgebung sowie zur Alkoholpolitik der einzelnen EU-Staaten sowie der Schweiz.

Flagge BelgienBelgien

Pro Kopf Verbrauch 10,6 l reiner Alkohol pro Jahr. Alkohol-Spezialität: Genever.

Die Grenzwerte für Alkohol im Strassenverkehr wurden in Belgien mit dem Verkehrsgesetz vom März 2006 neu geregelt und auf 0,5 mg/g im Blut bzw. 0,22 mg/l in der Atemluft festgesetzt.

Bei Überschreitung gelten folgende gestaffelte Sanktionen:

  • 0,5 - 0,79 mg/g Blut bzw. 0,22 - 0,34 mg/l Atemluft: 137,50 bis 2750 €, zusätzlich Fahrverbot möglich
  • 0,8 -1,6 mg/g Blut: 400 bis 11000 €, zusätzlich Fahrverbot möglich
  • > 1,6 mg/g Blut: 1100 bis 11000 €, Fahrverbot von 1 Monat bis zu 5 Jahren

Flagge BulgarienBulgarien

Pro Kopf Verbrauch 5,9 l reiner Alkohol pro Jahr. Alkohol-Spezialität: Wein.

Die Grenzwerte für Alkohol im Strassenverkehr wurden in Bulgarien auf 0,5 mg/g im Blut bzw. 0,25 mg/l in der Atemluft festgesezt. Als Sanktionen drohen:

  • < 1,2 mg/g und weniger als 2 Jahre Fahrpraxis: 300 bis 600 BGN (155 bis 310 €)
  • < 1,2 mg/g und mehr als 2 Jahre Fahrpraxis: 200 bis 500 BGN (103 bis 255 €)
  • > 1,2 mg/g: Gefängnis bis zu 2 Jahren

 

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Letztes Update dieser Seite: 30.08.2010 - IMPRESSUM - FAQ